Frühjahrsblüher

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Wir wollen im folgenden einige für den Berliner Raum wichtige Bienenweiden aufführen und beschreiben, wobei wir nicht bei Wikipedia kopieren wollen, sondern für weiterführende Informationen darauf verlinken. Unser Hauptaugenmerk liegt weniger im botanischen als mehr bei der bienenrelevanten Betrachtung. Wir legen keinen Wert auf Vollständigkeit. Unsere Sammlung wird stetig erweitert.

Auch vor dem Frühlingsanfang steigen die Temperaturen nicht selten auch schon über 10° Celsius. So ist es nicht selten, dass im Januar, häufiger im Februar, spätestens jedoch im März der Bienenflug einsetzt und die Honigbienen mit der ersten Suche nach Nektar und Pollen beginnen. Pollen ist in dieser Zeit für die schon vorhandene neue Brut von entscheidender Bedeutung. Auch in dieser sehr frühen Zeit gibt es Pflanzen, die sich die Bestäubung zu Nutze machen.

Schneerose
Christrose

Schnee- oder Christrose / Helleborus niger

Die Schneerose, auch Nieswurz genannt, blüht von Februar bis April. Sie kann allerdings auch vereinzelt schon im November beginnen bzw. im Mai enden. Sie bietet an warmen Wintertagen über 10° Celsius den Bienen und Hummeln guten Ertrag an Pollen und Nektar. Sie ist in Berlin nicht verwildert sondern nur in Gärten anzutreffen, bietet aber mit ihrer frühen Blütezeit eine schöne Abwechslung im heimischen Garten zur tristen Winterszeit. wikipedia

 

 

 

Winterling
Winterling

Winterling / Eranthis hyemalis

ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Winterlinge (Eranthis Salisb.) in der Familie der Hahnenfußgewächse (Ranunculaceae). Er blüht schon gegen Ende Februar und liefert Nektar und Pollen. Der Winterling eignete sich gut für die Verpflanzung in weitläufigen Wiesen. Diese Zierpflanze verwilderte aus Parkanlagen, in klimatisch begünstigten Gebieten breitete sie sich stark aus. wikipedia

 

 

 

Krokus

Krokus

Die Pflanzengattung Krokus (Crocus) gehört zur Familie der Schwertliliengewächse (Iridaceae). Die Blühtezeit ist zwischen Mitte Februar bis Anfang April und liefert reichlich Nektar und mäßig Pollen. Die im Handel meist angebotenen Exemplare sind Hybride, welche sich nicht selber weiter vermehren können. Seltener aber eher zu empfehlen sind Wildkrokusarten, die expliziert als “verwildernd” beschrieben werden. Diese Arten können eine Wiese oder auch Rasenfläche im Frühjahr optisch sehr zur Geltung verhelfen. Durch ihre Robustheit vertragen sie nach dem Abblühen den ersten Rasenschnitt. Es gibt auch im Herbst blühende Arten, z.B. die Herbstzeitlose. wikipedia

 

 

Gemeine Hasel
Gemeine Hasel

Gemeine Hasel / Corylus avellana

Der Hasennußstrauch blüht schon im Februar und März, bietet aber den Honigbienen nur eine sehr gute Pollenversorgung. Diese wird aber dringend für die schon sehr zeitig einsetzende Brut benötigt. Als Zierstrauch taugt er leider aufgrund der schmucklosen Blüten nicht, aber dafür können im Herbst die Haselnüsse geerntet werden. Eine Ausnahme ist der Korkenzieherhasel (Corylus avellana – Contorta), der mit seinen geschwungenen Zweige eine Gartenzier ist. wikipedia

 

 

 

Sal-Weide
Salweide

Sal-Weide / Salix caprea

Die Salweide gehört zu den ersten blühenden Bäumen im Jahr (Anfang März) und bietet den Honigbienen als erstes die benötigten Nährstoffe. Sie ist ein sehr guter Pollen und Nektarspender. Aus Imkersicht sollten Weiden erst nach der Blühte beschnitten werden, damit die im Frühjahr von den Bienen so benötigte Nahrung nicht unnötig verringert wird. Abgeschnittene Zweige und Äste wachsen sehr gut an und können somit schnell verbreitet werden, dazu muss der Ast nur in die Erde gesteckt und feucht gehalten werden. wikipedia

 

 

 

Cornus mas
Kornelkirsche

Kornelkirsche / Cornus mas

Die Kornelkirsche, auch gelber Hartriegel genannt, ist leider eine oft unbeachtete Pflanze. Sie blüht als sogenannter Frühjahrsblüher nach der Salweide und zeitgleich mit der Forsythie zwischen Mitte März und April in gelber Farbe, ist aber im Gegensatz zur Forsythie ein guter Nektar und Pollenspender. Die im Herbst rot leuchtenden Früchte sind eine begehrte Vogelnahrung, können aber auch in diversen Rezepten in der Küche und Naturheilkunde verwendet werden. Sie kann als kleiner Baum (8 Meter) oder als Heckenpflanze auch in kleineren Gärten untergebracht werden. wikipedia

 

 

Robinie - falsche Akazie
Robinie

Robinie / Robinia pseudoacacia

Die Robine ist neben der Linde in Berlin eines der wichtigsten Trachtpflanzen. Als Allee- oder Parkbaum ist sie an fast jeder Ecke zu finden. Im Handel findet man den Robinienhonig meist als Akazienhonig bezeichnet. Der Nektarertrag ist enorm, Pollen spendet sie hingegen kaum. Durch den hohen Fructoseanteil im Nektar kandiert der Robinienhonig recht spät, d.h. der Honig wird erst nach mehreren Monaten fest. wikipedia

 

Apitherapie – Bienenheilkunde

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Unter Apitherapie versteht man die Heilkunst mit Bienenprodukten. Es werden in erster Linie Honig, Propolis, Gelee Royal, Bienenwachs, Bienengift und Bienenbrot/Pollen verwendet – aber auch die Bienen als Ganzes, Drohnenlarven oder die Bienenstockluft finden Verwendung.

Unsere Vorfahren haben schon von alters her (belegt durch Höhlenmalerei), die heilenden Eigenschaften der Bienenprodukte gekannt. Anders ist es nicht zu verstehen, wieso sich unsere Vorfahren schon in der Steinzeit ohne große Schutzmaßnahmen die noch nicht auf Sanftmut gezüchtete Bienen plünderten. Noch während des 2. Weltkrieges war dieses Wissen einer breiten Schicht bekannt und fand auch seine Anwendung. Danach geriet dieses Wissen bei uns langsam in Vergessenheit. Aber die berühmte warme Milch mit Honig bei Erkältungen ist noch fast jedem ein Begriff.

Über die ehemaligen Staaten der Sowjetunion und Rückwanderer der sogenannten Russlanddeutschen gelangt diese Wissen seit einigen Jahren wieder verstärkt ins öffentliche Interesse. Unabhängig dieser Trendwende waren aber auch hier in der Nachkriegszeit Wissenskundige bestrebt, dieses therapeutische Wissen zu verbreiten. Der Deutsche Apitherapie Bund bot und bietet weitergehende Informationen dazu. Diverse Heilpraktiker bieten schon ihre Dienste an. Aber nicht nur in der Medizien/Heilkunde sondern auch in der Kosmetik und im Wellnessbereich finden die Bienenprodukte ihren Einzug, z.B. in der Honigmassage, oft auch russische Honigmassage bezeichnet.

Wir Imker wissen um die Guten und heilenden Eigenschaften der Bienenprodukte, dürfen aber laut den deutschen Gesetzen keine Aussage zur Wirkung, zu Heilpraktiken oder zu Heilungschancen geben. Wir dürfen aber unsere Produkte herstellen, verkaufen, selbst an uns anwenden und darüber berichten.

Weitere Bienenprodukte

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Pollen (Blütenstaub)

wird von den Bienen an den Blüten in den sogenannten Höschen gesammelt. Vermischt mit Honig, Wasser und Fermenten, wird er an die Bienenbrut verfüttert. Pollen ist eine hochwertige Eiweißnahrung. Durch seine wertvollen Bestandteile ist er zu einem begehrten Naturheilmittel geworden.

Bienenwachs

ist ein körpereigenes Produkt der Jungbienen. Es wird aus Drüsen ausgeschieden und von den Bienen zum Bau der Waben verwendet. Vom Imker aus Altwaben gewonnen, wird es der weiteren Verarbeitung zugeführt. Außer der hauptsächlichen Verarbeitung zu Mittelwänden (Bauhilfe für neue Bienenwaben) findet das Bienenwachs u. a. Anwendung für Kerzen, Kunsthandwerk, Kosmetika, Holzbehandlung, Süßwaren und pharmazeutische Produkte.

Propolis (Kittharz)

ist ein weiterer Baustoff im Haushalt der Bienen. Im Gegensatz zum Wachs ist es kein körpereigenes Produkt, sondern ein Gemisch von Baumharzen, das von den Bienen ähnlich wie Pollen gesammelt wird. Die Bienen verwenden dieses keimhemmend wirkende Material um ihren gesamten Wabenbau und die Beute zu überziehen und um größere Ritzen oder Löcher in der Beute zu verkitten. Von einem Bienenvolk können pro Jahr nur etwa 60 g geerntet werden. Es findet Verwendung als Räuchermittel, Möbelpolitur, Geigenlack und jetzt wieder verstärkt in der Heilkunde; ein Verwendungszweck, der dem hohen Wert dieser Substanz am ehesten Rechnung trägt. Es wird hierfür auch im Handel in verschiedenen Präparaten angeboten.

Gelee Royal

wird in der Kopfdrüse der Ammenbienen gebildet und dient der Ernährung der Bienenmaden in den ersten Lebenstagen und der Königin während ihres ganzen Lebens. Wegen seiner Zusammensetzung aus hochwertigen Naturstoffen wird ihm vielerlei Wirkung zugeschrieben. Gelee Royal wird als Präparat zubereitet in Apotheken, Drogerien und im Reformhaus angeboten.

Das Bienengift

dient den Bienen zur Verteidigung des Bienenvolkes. Es tritt beim Stechen durch den Stachel aus und verursacht den typischen Schmerz und die nachfolgende Schwellung. Diese Wirkung des Stiches ist keine allergische Reaktion. Sticht eine Biene den Menschen, verliert sie dabei den Stachel und verendet. Eine Biene verfügt maximal über 0,3 Milligramm Bienengift. Es wird in dafür speziell ausgestatteten Betrieben gewonnen und in der Pharmazie eingesetzt.

Honigverkauf

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Honig im GlasAlle Imker unseres Vereins betreiben die Imkerei als Freizeitbeschäftigung und ernten verhältnismäßig geringe Mengen Honig, die einen öffentlichen Handel entbehrlich machen. Sie können jedoch kleine Mengen in der Regel bei den meisten Imkern direkt erwerben.

Hier unten die Anschriften bzw. Kontaktmöglichkeiten einiger Imker, die Honig anbieten:

Elisabeth Krämer

Löwenbrucher W. 31, 12307 Berlin
Tel. 744 74 69, elisabetk@gmx.de
diverse Blütenhonige

Felix Morawski

Furkastr. 1, 12107 Berlin
fefrimo@gmx.de
Blütenhonige

Hans Sagmeister

Marienhöher Weg 76, 12105 Berlin
Tel. 753 74 58, mhsagmeister@t-online.de
diverse Blütenhonige

Ina und Udo Wagner

Goltzstrasse 27, 12307 Berlin
udo.wagner@berlin.de
www.udowagnerberlin.de
Blütenhonige

Moritz Sorgenfrei

Steinstr. 29, 12307 Berlin
programpaul@gmx.de
Blütenhonige

Imkerei Lichtenrader Honigdieb

Sven Kieselbach
Beckmannstr. 57 a, 12309 Berlin
Tel. 030-64827471
verschiedene Honige

Michael Sittinger

Grimbergweg 34 a, 12305 Berlin
michael@sittingers.de
Blütenhonige

Bienenschwärme

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schwarm4Schwärmen ist die natürliche Vermehrung der Bienen zu ihrer Arterhaltung. Bei der heutigen Imkerei wird zwar versucht, das Schwärmen zu verhindern; es gelingt jedoch nicht immer. Ein Teil eines Bienenvolkes zieht also mit seiner Königin aus der bisherigen Behausung aus, um sich eine neue Bleibe zu suchen.
Der Auszug eines Bienenschwarmes ist ein äußerst eindrucksvolles Naturschauspiel und kann den unkundigen Betrachter durchaus in Angst und Schrecken versetzen. Dafür gibt es jedoch keinerlei Grund. Schwärmende Bienen sind absolut harmlos.
Der Bienenschwarm wird sich nach kurzem Flug zunächst in irgend einem Baum niederlassen bis die “Spurbienen” eine geeignete Wohnstatt gefunden haben. Dies ist der geeignete Zeitpunkt, zu dem ein Imker den Schwarm leicht einfangen kann.

Sollte sich in Ihrem Garten oder Haus ein Schwarm niederlassen, besteht keinerlei Grund zur Panik. Schwarmbienen sind in keiner Weise angriffslustig. Lassen Sie die Bienen gewähren und verständigen Sie bitte einen Imker, damit der Schwarm fachgerecht eingefangen werden kann.

 

Die zentrale Meldestelle für Bienenschwärme ist der Imkerverband Berlin,
Tel. - 030- 34359714, nur MI 15-18h, DO 10-13h -  E-mail: post@imkerverband-berlin.de

Für Lichtenrade und Umgebung erreichen Sie örtliche Schwarmfänger unseres Vereins unter den Rufnummern:

  • Diedrich 0171 -734 99 33
  • Sagmeister 030 753 74 58 bzw. 0172 32 88 475
  • Kieselbach 0177 709 49 34

Kann ein Bienenschwarm nicht rechtzeitig eingefangen werden, so zieht er in der Regel in eine Höhle seiner Wahl ein. Das kann auch eine leerstehende Beute bei einem Imker sein.

Einen anderen Platz bevorzugte ein Bienenschwarm im Sommer 1996. Da wählte ein Bienenschwarm just das Rathaus Tempelhof als neue Bleibe aus. In luftiger Höhe und zum angenehm begrünten Hof gelegen, war es ein Mauerloch, das den Bienen Zugang zum Rathausdachboden ermöglichte. Sie richteten sich häuslich ein und flogen von früh bis spät gerade über dem Fenster einer Amtsstube ein und aus.
Dieser provokative Fleiß vor den Augen der Rathausdiener war unerträglich. Ein beherzter Imker mußte her; ritz ratz wurde die Rigipswand aufgesägt und das Gesindel in eine Kiste verbannt. Ab ging es nach Lichtenrade, wo sie nun in einer ordentlichen Beute in Frondiensten einer Imkerin stehen.

Vereinsgeschichte

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Der Imkerverein Lichtenrade e.V. pflegt eine alte Tradition unserer Landschaft. Man kann davon ausgehen, dass schon die ersten Besiedler Lichtenrades die Bienen zuerst nur genutzt, später aber auch gehegt haben. Schriftlich ist die Bienennutzung für die hiesige Gegend schon vor über 1.000 Jahren erwähnt worden. In einer Urkunde, datiert vom 28. Juli 965, schenkte Kaiser Otto I. dem Erzstift Magdeburg den Honigzehnten aus drei Gauen an der Spree. In den Notizen des Berliner Naturforschers Conrad Sprengel (1759-1816) finden wir folgende Angaben:

„In Tempelhof hatten der Küster, der alte Krüger und ein Bauer Bienen…“

So kann mit Recht gesagt werden, dass die Imkerei in Lichtenrade eine ortsübliche und traditionsreiche Tätigkeit darstellt.

Im Jahre 1895 gründeten aktive Imker den Imkerverein Tempelhof. Eines der Gründungsmitglieder war der Lichtenrader Bürger Karl Kokulinsky, dessen Nachfahren noch heute in Lichtenrade leben. 1943 wurde dann zum Zweck intensiver Bienenhaltung der Imkerverein Berlin-Lichtenrade als Sektion des Deutschen Imkerbundes, Landesverband Berlin gegründet. 1998 wurde der Verein in das Vereinsregister eingetragen und die Gemeinnützigkeit anerkannt. Einzelheiten des Vereinslebens sind in der Satzung geregelt.

Der Verein zählt um die 70 Mitglieder, die zusammen rund 300-350 Bienenvölker (Stand Anfang 2018) betreuen. Es handelt sich ausschließlich um Freizeitimker. Zu den regelmäßigen Treffen der Imker sind interessierte Gäste und angehende Anfänger in der Bienenhaltung herzlich willkommen.

Der Imkerverein Lichtenrade e. V. wird von seinen Vorstandsmitgliedern vertreten (siehe Impressum).

Alle Imkervereine sind über die Landesverbände und den Bundesverband in den Deutschen Naturschutzring integriert.

Satzung

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Satzung des Imkerverein Lichtenrade e.V.

§ 1 Name des Vereins und Sitz

1.1. Der Verein führt den Namen Imkerverein Lichtenrade e.V.

1.2. Er hat seinen Sitz in Berlin.

2.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung, und zwar durch Förderung der Bienenhaltung. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung einer artgerechten und zeitgemäßen Bienenhaltung, Verbreitung des Imkerwesens in der Öffentlichkeit, der Fortbildung und speziell die Förderung der imkerlichen Interessen bei Kindern und Jugendlichen, der Förderung einer artenreichen Bienenweide und einer naturnahen Imkerwirtschaft geschenkt.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.2. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker, Rassen und Konfessionen die gleichen Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

2.3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine finanziellen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und keine Überschussanteile. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf Teile des Vereinsvermögens. Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unangemessene Vergütungen begünstigt werden.

2.4 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks sowie bei Wegfall der Steuerbegünstigung fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten an eine andere steuerlich als gemeinnützig anerkannte Organisation zur Förderung des Naturschutzes, sofern vorhanden an den Berliner Imker vertretenden Verband zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Rahmen der naturnahen Bienenhaltung.

Ein Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins über die abschließende Verwendung des Vermögens darf erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

3.1. Mitglieder des Vereins sind:

  • ordentliche Mitglieder
  • jugendliche Mitglieder
  • Fördermitglieder
  • Ehrenmitglieder

3.2. Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder – mit und ohne Bienen -, die die volle Geschäftsfähigkeit haben und zugleich die Verbandsmitgliedschaft haben.

Jugendliche Mitglieder sind solche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Mitgliedschaft als Fördermitglied kann beim Vereinseintritt vom eintretenden Mitglied aktiv gewählt. Ein Wechsel zwischen Fördermitgliedschaft und Vollmitgliedschaft oder zwischen Vollmitgliedschaft und Fördermitgliedschaft muss beim Vorstand in Textform beantragt werden, der Vorstand behält sich eine Zustimmung vor. Das antragstellende Mitglied wird über die Entscheidung des Vorstands in Textform informiert.

Ehrenmitglied kann werden, wer sich besondere Verdienste um den Verein erworben hat.

3.3. Alle Mitglieder, außer den jugendlichen, haben das aktive und passive Wahlrecht. Im Übrigen haben sie mit dem vollendeten 16. Lebensjahr volles Stimmrecht.

4.1. Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige Person werden, sowie beschränkt geschäftsfähige Bewerber mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

4.2. Die Mitgliedschaft ist in Textform beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Eine Aufnahme oder Ablehnung ist dem Bewerber innerhalb von drei Wochen nach dem Beschluss in Textform mitzuteilen.

4.3. Die Aufnahme als Mitglied ist monatlich möglich.

4.4 Die Mitgliedschaft tritt erst in Kraft mit Einzahlung der Erstbeitrages (Jahresgebühr) und Aufnahmegebühr.

4.5. Die Zugehörigkeit zum Verein verpflichtet jedes Mitglied, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, den Beschlüssen des Vorstandes und eventuell im Verein bestehenden Regeln und Ordnungen zu entsprechen.

5.1. Die Mitgliedschaft endet durch

  • a) freiwilligen Austritt
  • b) Ausschluss
  • c) Tod des Mitglieds
  • d) Auflösung des Vereins
  • e) Nicht fristgemäße Zahlung der Beiträge

5.2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte. Dem Verein gehörende Gegenstände sind zurückzugeben. Verpflichtungen aus der früheren Mitgliedschaft bleiben unberührt.

5.3. Der Austritt ist nur zum 31.12. eines jeden Jahres möglich und ist in Textform schriftlich dem Vorstand mindestens einen Monat vorher anzuzeigen. Ein rückwirkender Austritt ist nicht möglich.

5.4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden
a) wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Pflichten
b) wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins.

Für den Ausschluss muss die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen gestimmt haben. Dem betroffenen Mitglied ist vor dem Ausschluss die Möglichkeit der Anhörung im Vorstand oder der Mitgliederversammlung zu gewähren.
Dem ausgeschlossenen Mitglied sind die Gründe der Entscheidung in Textform mitzuteilen.

5.5. Jedes ausgetretene Mitglied erhält zum Ende der Mitgliedschaft eine Austrittsbescheinigung.

6.1. Zur Deckung der Ausgaben werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge regelt die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.

6.2. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. 10. Des laufenden Jahres für das Folgejahr zu zahlen.

6.3. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Mahngebühr fällig. Die Mahngebühr ist in der Beitragsaufstellung festgelegt.

6.4. Stundung oder Erlass von Beiträgen ist in Textform beim Vorstand zu beantragen.

6.5. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

6.6. Die Mitgliederversammlung legt einen Sonderbeitrag für Fördermitglieder fest. Siehe Beitragsaufstellung.

7.1. Organe des Imkervereins Lichtenrade e. V. sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

7.2. Die Angelegenheiten des Vereins werden durch die Organe geregelt.

8.1. Im ersten Halbjahr eines jeden Jahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

8.2. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung sind mindestens drei Wochen vor der Abhaltung in Textform bekannt zu geben.

8.3. Anträge für die ordentliche Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Wochen vor der Abhaltung in Textform beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Anträge auf Änderung der Satzung sind mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Sie werden zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung veröffentlicht.

8.4. Anträge, die nicht termingerecht vorliegen (Dringlichkeitsanträge), können nur durch Unterstützung von 50 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Beratung und Beschlussfassung gelangen. Auch diese Anträge sind in Textform einzureichen.

8.5. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Satzungsänderungen ist die Anwesenheit von 25 % der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, ansonsten ist eine zweite Versammlung innerhalb von vier Wochen einzuberufen, die dann unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig ist. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Im Fall der Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Erhält bei Kandidatenwahlen mit mehreren Bewerbern kein Kandidat mehr als 50 % der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen erhalten hatten. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

8.6. Satzungsänderungen können nur mit 75 % der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

8.7. Wahlen müssen auf Antrag mindestens eines stimmberechtigten Mitgliedes geheim mittels Stimmzettel erfolgen. Blockwahl ist zulässig.

8.8. Bei Zustimmung von 75 % der anwesenden Stimmberechtigten können Abstimmungen (keine Wahlen) offen durchgeführt werden.

8.9. Der ordentlichen Mitgliederversammlung sind nachstehende Aufgaben zugewiesen:
1. Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
2. Wahl der Kassenprüfer
3. Festsetzung der Mitglieds- und sonstiger Sonderbeiträge
4. Genehmigung des Kassenberichtes und des Geschäftsberichtes
5. Entlastung des Vorstandes
6. Beschlussfassung über Anträge auf der ordentlichen Mitgliederversammlung

8.10. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.

9.1. Es steht dem geschäftsführenden Vorstand frei, außerordentliche Mitgliederversammlungen zu beschließen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens zwei Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe von Gründen eine solche in Textform beim geschäftsführenden Vorstand beantragt.
In diesem Fall ist eine Mitgliederversammlung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages mit Angabe der Tagesordnung in Textform an die letzte bekannt gemachte Adresse einzuberufen. Sie hat nach Bekanntgabe innerhalb von frühestens zwei und spätestens vier Wochen stattzufinden.

9.2. Für die Auflösung des Vereins ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, zu der alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform einzuladen sind. Die Auflösung kann nur mit der Mehrheit von 75 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei der Auflösung muss zum Wirksamwerden des Auflösungsbeschlusses über die Verteilung des Vereinsvermögens gemäß Punkt 2.4. dieser Satzung in derselben Auflösungsversammlung entschieden werden.

10.1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus

  1. dem 1. Vorsitzenden
  2. dem 2. Vorsitzenden
  3. dem Kassierer
  4. dem Schriftführer

10.2. Der 1. und 2. Vorsitzende bilden den Vorstand gemäß § 26 BGB. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

10.3. Dem geschäftsführenden Vorstand sind folgende Aufgaben zugewiesen:

  1. Verwaltung des Vereins und seines Vermögens im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  2. Erstellung des Geschäftsjahresberichtes zur Mitgliederversammlung
  3. Vorbereitung und Organisation der Mitgliederversammlungen und Sitzungen des Vereins
  4. Benennung von Delegierten und Obleuten

10.4. Die weitere Regelung der Arbeit des geschäftsführenden Vorstandes kann in einer Geschäftsordnung erfolgen.

11. Zur Unterstützung des geschäftsführenden Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Personen in einen erweiterten Vorstand wählen. Dieser ist ohne Vertretungsmacht nach § 26 BGB. Die Wahl erfolgt für den Zeitraum von drei Jahren.

12.1. Von der Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Kassenprüfer für drei Jahre zu wählen.
Stellen sich nicht genug Kandidaten zur Wahl bzw. werden nicht genug Kassenprüfer gewählt, steht dem Vorstand das Recht zur Berufung einer unabhängigen Person zu.

12.2. Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können nicht als Kassenprüfer
gewählt werden.

12.3. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, die Kasse, die Kassen- und Buchführung sowie den Jahresabschluss zu prüfen. Über die Prüfung ist der Mitgliederversammlung ein Bericht zu geben.

12.4. Der Antrag auf Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes ist nach der
Berichterstattung über die Kassenprüfung von den Kassenprüfern zu stellen.

13.1. Der geschäftsführende Vorstand kann als besondere Anerkennung Ehrungen aussprechen. Der Beschluss muss mit der Mehrheit seiner Mitglieder erfolgen. Ersatzhalber kann die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen Ehrungen aussprechen.

13.2. Die ausgesprochenen Ehrungen und Auszeichnungen werden auf der nächsten Mitgliederversammlung bekanntgegeben.

13.3. Als besondere Ehrungen können die Ehrenmitgliedschaft und der Ehrenvorsitz verliehen werden.

Gründungsversammlung 12309 Berlin Lichtenrade, 10.Februar 1998

Satzung eingetragen im Vereinsregister unter Nr. 19167 NZ am 28.02.2000
1. Änderung am 14.03.2000 beschlossen und am 11.07.2000 eingetragen.
2. Änderung am 11.09.2001 beschlossen und am 05.12.2002 eingetragen.
3. Änderung am 14.03.2023 beschlossen und am 01.08.2023 eingetragen.

Anhang

Bankverbindung:

Kontoinhaber: Imkerverein Lichtenrade e.V.
IBAN: DE86 1203 0000 1005 3978 62
SWIFT-BIC: BYLADEM1001

Downloads

Aufnahmeantrag-Lichtenrade (PDF)

Beitragsberechnung für Vereinsmitglieder ab 1.1. 2025 (PDF)

Die Satzung zum Download (PDF)

Amtliches Meldeformular zur Bienenhaltung beim Veterinäramt (PDF)

Projekte und Aktivitäten

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flyer who is whoFlyer WhoisWho – Biene oder Wespe?

Unter diesem Titel gibt der Imkerverein ein Faltblatt heraus das über die Unterschiede zwischen Bienen und Wespen informiert und in einer Übersichtstabelle die wesentlichen Merkmale darstellt. (pdf, 330 kB)

flyer Sozialer WohnungsbauFlyer Sozialer Wohnungsbau für Wildbienen

Ein weiteres Faltblatt mit kurzen Informationen zu Wildbienen; warum ihnen geholfen werden muß und wie ihnen geholfen werden kann. (pdf, 230 kB)

Beide Informationsblätter sind in dem Bemühen entstanden, ein allgemeines Verständnis im weiteren Umfeld von Bienen und Imkerei zu fördern. Die Erstellung der Blätter wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt im Rahmen der Multiplikationsförderung des Naturschutzwettbewerbes “muna” finanziell gefördert.
Einzelblätter werden kostenlos abgegeben. Größere Mengen werden gegen Erstattung der Druckkosten von EUR 1,00/10 Stück, ggf. zuzüglich Versandkosten, abgegeben.
Die Auflösung der download-pdf’s ist gegenüber der Druckversion stark vermindert.

Imkerstand LichtermarktSeit über 30 Jahren findet am 1. Adventsonntag eines jeden Jahres der Lichtenrader Lichtermarkt rund um den Lichtenrader Dorfteich statt. Der Lichtermarkt ist einer der wenigen Weihnachtsmärkte, deren Erlös ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden darf. Kommerzielle Händler sind ausgeschlossen.

Der Imkerverein Lichtenrade ist seit dem ersten Lichtermarkt mit dabei. Unterstützt wurden vom Reinerlös soziale Einrichtungen in Lichtenrade, Kindergärten, und Vereine. In den letzten Jahren wurden die Mittel zum großen Teil für Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Gefördert wurde auch die Bienen-AG der Gustav-Heinemann-Oberschule; Bienenschaukästen und Infotafeln wurden in der Grundschule im Dielingsgrund und auf dem ufaFabrik-Kinderbauernhof aufgestellt.

Was bietet der Imkerverein auf dem Lichtermarkt an?

In erster Linie natürlich Honig aus der Ernte seiner Mitglieder – also Honig meist aus Lichtenrade oder auch benachbarten Ortsteilen. Diese Honige sind Blütenhonige aus dem bunten Gemisch der Pflanzenwelt unserer Wohngebiete.

Kerzen aus 100% reinem Bienenwachs werden von den Mitgliedern des Vereins in Handarbeit gefertigt – einerseits Kerzen aus gerollten Wachsplatten mit dem prägnanten Wabenmuster, andererseits gegossene Figurenkerzen und Anhänger mit weihnachtlichen Motiven. Natürlich darf auch Bienenstich und Honigkuchen nicht fehlen – begehrte Leckereien, ebenfalls aus der Hand der Imker bzw. deren Partner oder Partnerinnen.
Und, last but not least, Bärenfang und Met (Honigwein), sowohl zum Mitnehmen in unterschiedlich großen Gebinden als auch im Ausschank – den Met der Jahreszeit gemäß natürlich als Heißgetränk.

Selbstverständlich geben Ihnen am Stand erfahrene Imker zur Auskunft über alle Fragen zur Bienenhaltung in Lichtenrade sowie zu den Bienenprodukten.

An der Gustav-Heinemann-Oberschule hat bereit ab 1994 der Schüler Nelles Ruppert unter Anleitung eines Lichtenrader Imkers im Schulgarten Bienen gehalten und bis zu seinem Abitur zahlreiche Schüler mit seinen Aktivitäten begeistert. 1995 wurde dort unter Leitung von Herrn Dämmrich auch eine Wildbienen-Nistwand errichtet.

Im Schuljahr 2001/2002 hat die Studienrätin und Hobbyimkerin Frau Neun an diese Schule gewechselt und eine “Bienen-AG” zunächst mit eigenen Mitteln aufgebaut. Die Schule fördert die AG inzwischen mit einem Stundenkontingent und finanziellen Mitteln. Als Mitglied im Imkerverein Lichtenrade konnte Frau Neun auf erhebliche Mittel des Vereins und auch einzelner Mitglieder zurückgreifen und die Arbeitsgemeinschaft zu einem erfolgreichen Projekt ausbauen. Leider wurde die Bienen-AG mit Frau Neuns Eintritt in den Ruhestand aufgelöst.

Projektverlauf im Zeitraffer

2003 hat die Bienen-AG am Honigwettbewerb des Landesverbandes teilgenommen und wurde für hervorragende Leistungen mit einer Medaille in Silber ausgezeichnet.
2004 meldete die Bienen-AG zwei Projekte im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht – Schüler experimentieren“ an (Teilnehmer unter 16 Jahre).
Nachfolgend die Ergebnisse dieses Wettbewerbs:
B 05 Biologie – Schüler experimentieren

„Veränderungen der Temperaturverhältnisse in einem Bienenvolk im Herbst und im Winter“
Jannis Walter, Thomas Fundeis und Amjad Saadeh
Prämierte Arbeit nimmt am Landeswettbewerb teil
Sonderpreis Umwelttechnik der Bundesstiftung Umwelt

B 06 Biologie – Schüler experimentieren

„Möglichkeiten der Wachsgewinnung und des Wachsrecyclings in der Schulimkerei“
Amjad Saadeh, Duy Thao Nguyen und Jannis Walter
Prämierte Arbeit nimmt am Landeswettbewerb teil
Sonderpreis Umwelt des Stern

2006 Erneut Teilnahme mit zwei Arbeiten am Wettbewerb „Jugend forscht – Schüler experimentieren“
„Wie fängt man einen Bienenschwarm und macht ein Volk daraus?“
„Futterverbrauch des Bienenvolkes während des Winters in Abhängigkeit der Außentemperatur“

Beide Arbeiten wurden prämiert!

2007 erhielt die AG den Förderpreis “Praktisches Lernen” für den Beitrag „Schulimkerei“
2010 nahm die AG an dem Schulgartenwettbewerb der Lenné-Akademie teil und erhielt den 2. Preis
Im Rahmen diese Wettbewerbs wurde auch eine neue Wildbienen-Nistwand errichtet.

Nachfolgend einige Bilder aus der Entstehung der Wildbienenwand
und die PDF-Datei Projektbericht der GHO für den Schulgartenwettbewerb 2010

Unter dem Motto „Berlin sammelt“, einer Initiative vom Grünen Punkt, TIP und dem Berliner Abendblatt, wurde im Sommer 2009 ein Wettbewerb unter Berliner Vereinen ausgelobt. Wir bewarben uns und konnten mit einem Projekt teilnehmen. Der Verein plante und finanzierte eine Nistwand für Solitärbienen in der Grundschule am Dielingsgrund.
6- bis 11-jährige Schüler und Schülerinnen nebst Lehrer der Grundschule und Vereinsmitglieder haben daraufhin das Insektenhotel errichtet. Mit diesem Beitrag konnten wir uns den 1. Platz sichern.
In den verbauten Baumstämmen, Tonrähren und Schilfröhrchen können viele hunderte Solitärbienen und anderer Insekten nisten. Desweiteren bietet die Nistwand einen lebendigen Unterricht den Kindern zu gestallten und die Bedeutung der Bienen und Insekten anschaulich zu vermitteln. Alle Beteiligte, ob Schüler(innen), Lehrer(innen) oder Imker(innen), hatten eine Menge Spaß.

Imkerrecht – Gesetze & Verordnungen

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Im folgenden geben wir einen Auszug aus den für uns wichtigsten Gesetzen und Verordnungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit (durch Aufruf des Link sind die Texte als pdf abrufbar)

§ Bienenhaltung

Die Imkerei stellt in den meisten Gemeinden, so auch in Berlin Lichtenrade, eine ortsübliche Nutzung von Grundstücken dar und bedarf keiner Genehmigung. Der Imker hat nur seine Bienenvölker mit Angaben zum Imker, der Anzahl und des Standortes dem zuständigen Veterinär anzuzeigen (Meldepflicht – Bienenseuchenverordnung).

§ Bienenschwärmen

Die wohl bekanntesten, die Imkerei betreffenden Paragraphen stammen aus dem BGB (BGB 961 bis 964 –Inkraftsetzung 01.01.1900). Sie wirken heute recht bizarr, aber in der Vergangenheit waren sie von großer Bedeutung. Die Fortpflanzung der Bienen erfolgte damals ausschließlich über Schwärme und die meisten Imker benötigten den Zuverdienst aus der Imkerei zum Überleben. Somit lässt sich auch erklären, warum ein Imker zum Schwarmeinfangen fremde Grundstücke betreten darf; auch wenn ihm dies der Eigentümer des Grundstückes untersagt. In den meisten Fällen sind die Grundstücksbesitzer jedoch froh, wenn der Schwarm eingefangen wird. Desweiteren werden die Eigentumsverhältnisse beim Schwärmen geklärt.

§ Lebensmittel Honig

Ein weiterer großer Gesetzesbereich der Imkerei beschäftigt sich mit dem Lebensmittel Honig.
Hier sind in erster Linie die Honigverordnung, die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) und die neuen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuch zu nennen.

§ Bienenkrankheiten

Die Bienenseuchenverordnung regeln die Rechte und Pflichten des Imkers im Bereich Bienengesundheit. Hier wird auf Meldepflichten, Quarantäre-Sperrbezirke bei Bienenseuchen etc. näher eingegangen.

Desweiteren gibt es die Leitlinie Amerikanische Faulbrut_2013_01_10, die den Umgang mit der Amerikanischen Faulbrut näher beschreibt.

Eigenbau: Dampfwachsschmelzer

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Publiziert am 7. März 2014 von Diedrich

Im Frühjahr fallen viele Altwaben an, die über die Wintermonate in den Völkern schimmlig geworden sind oder die man bei Völkerverlusten nicht weiterverwenden möchte. Sonnenwachsschmelzer schaffen die vielen angefallenen Waben nicht zeitnah einzuschmelzen. Hier hilft oftmals ein Dampfwachsschmelzer weiter. Diese im Imkereizubehörhandel oft aus Edelstahl hergestellten Modelle sind recht teuer und nehmen dem Hobbyimker knappen Platz weg. Eine Variante ist, der Verein kauft einen und stellt diesen allen Mitgliedern zur Verfügung. Oder man improvisiert. Weiter