8.1. Im ersten Quartal eines jeden Jahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
8.2. Zeitpunkt , Ort und Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung sind mindestens drei Wochen vor der Abhaltung schriftlich bekannt zu geben.
8.3. Anträge für die ordentliche Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Wochen vor der Abhaltung schriftlich und mit der Unterschrift mindestens eines Mitgliedes beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Anträge auf Änderung der Satzung sind mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Sie werden zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung veröffentlicht.
8.4. Anträge, die nicht termingerecht vorliegen (Dringlichkeitsanträge), können nur durch Unterstützung von 50 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Beratung und Beschlussfassung gelangen. Auch diese Anträge sind schriftlich und unterschrieben einzureichen.
8.5. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Satzungsänderungen ist die Anwesenheit von 25 % der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, ansonsten ist eine zweite Versammlung innerhalb von vier Wochen einzuberufen, die dann unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig ist. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Im Fall der Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Erhält bei Kandidatenwahlen mit mehreren Bewerbern kein Kandidat mehr als 50 % der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen erhalten hatten. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
8.6. Satzungsänderungen können nur mit 75 % der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
8.7. Wahlen müssen auf Antrag mindestens eines stimmberechtigten Mitgliedes geheim mittels Stimmzettel erfolgen. Blockwahl ist zulässig.
8.8. Bei Zustimmung von 75 % der anwesenden Stimmberechtigten können Abstimmungen (keine Wahlen) offen durchgeführt werden.
8.9. Der ordentlichen Mitgliederversammlung sind nachstehende Aufgaben zugewiesen:
- Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Festsetzung der Mitglieds- und sonstiger Sonderbeiträge
- Genehmigung des Kassenberichtes und des Geschäftsberichtes
- Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung über Anträge auf der ordentlichen Mitgliederversammlung
8.10. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.