Im folgenden geben wir einen Auszug aus den für uns wichtigsten Gesetzen und Verordnungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit (durch Aufruf des Link sind die Texte als pdf abrufbar)
§ Bienenhaltung
Die Imkerei stellt in den meisten Gemeinden, so auch in Berlin Lichtenrade, eine ortsübliche Nutzung von Grundstücken dar und bedarf keiner Genehmigung. Der Imker hat nur seine Bienenvölker mit Angaben zum Imker, der Anzahl und des Standortes dem zuständigen Veterinär anzuzeigen (Meldepflicht – Bienenseuchenverordnung).
§ Bienenschwärmen
Die wohl bekanntesten, die Imkerei betreffenden Paragraphen stammen aus dem BGB (BGB 961 bis 964 –Inkraftsetzung 01.01.1900). Sie wirken heute recht bizarr, aber in der Vergangenheit waren sie von großer Bedeutung. Die Fortpflanzung der Bienen erfolgte damals ausschließlich über Schwärme und die meisten Imker benötigten den Zuverdienst aus der Imkerei zum Überleben. Somit lässt sich auch erklären, warum ein Imker zum Schwarmeinfangen fremde Grundstücke betreten darf; auch wenn ihm dies der Eigentümer des Grundstückes untersagt. In den meisten Fällen sind die Grundstücksbesitzer jedoch froh, wenn der Schwarm eingefangen wird. Desweiteren werden die Eigentumsverhältnisse beim Schwärmen geklärt.
§ Lebensmittel Honig
Ein weiterer großer Gesetzesbereich der Imkerei beschäftigt sich mit dem Lebensmittel Honig.
Hier sind in erster Linie die Honigverordnung, die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) und die neuen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuch zu nennen.
§ Bienenkrankheiten
Die Bienenseuchenverordnung regeln die Rechte und Pflichten des Imkers im Bereich Bienengesundheit. Hier wird auf Meldepflichten, Quarantäre-Sperrbezirke bei Bienenseuchen etc. näher eingegangen.
Desweiteren gibt es die Leitlinie Amerikanische Faulbrut_2013_01_10, die den Umgang mit der Amerikanischen Faulbrut näher beschreibt.